Die organisatorische Ordnung ist das Rückgrat der Geschäftsleitung!
Die organisatorische Ordnung schützt Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsleitung vor harten rechtlichen Sanktionen.
Zudem beschreibt sie das Wesen und die Normen eines Unternehmens und trägt somit zur Verbesserung der Kultur und des Betriebsklimas bei.
Hintergrund & Rechtsrahmen
Jedes Unternehmen benötigt eine organisatorische Ordnung, um den gesetzlichen Anforderungen nachkommen zu können. Hierfür ist die Geschäftsleitung persönlich verantwortlich. Dies kann man aus diversen Gesetzen entnehmen:
- GmbHG (GmbH-Gesetz),
- AktG (Aktiengesetz),
- HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz),
- GwG (Geldwäschegesetz),
- etc.
Kommt ein Unternehmen diesen Anforderungen nicht nach, und wird ein sogenanntes Organisationsverschulden festgestellt, werden Bußgelder gegenüber dem Unternehmen sowie Bußgelder und eventuell Haftstrafen gegenüber der Geschäftsleitung ausgesprochen.
Der Umfang der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Vergehens und ist grundsätzlich im OWiG geregelt.
Jedoch sind mittlerweile eine Vielzahl von Sonderregelungen und Gesetzen erlassen worden, welche alle eigene Regelungen zu Vergehen, also Bußgeldern und Haftstrafen enthalten.
Die Bußgelder reichen von wenigen 10.000 EUR über Millionen bis hin zu 5% des Jahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen auch ein Vielfaches hiervon.
Die Haftstrafen erstrecken sich auf bis zu 5 Jahren.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber in zahlreichen Spezialgesetzen festgehalten, dass die Vergehen der Unternehmen in einem Zentralregister öffentlich gemacht werden – das sogenannte „Naming and Shaming“ oder die „Hall of Shame“.
Unternehmen, die in solchen Registern geführt werden, haben ihre Reputation nach außen verloren und dürften über kurz oder lang von der Bildfläche verschwinden.
Musterrichtlinien als Lösung
Die Lösung sind Musterrichtlinien im Unternehmen zu diversen Themen einzuführen und auszurollen.
Diese Richtlinien beschreiben, jeweils auf einen Bereich begrenzt, die vom Unternehmen eingerichteten organisatorischen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten, um die organisatorische Ordnung zu gewährleisten und somit die Geschäftsleitung zu exkulpieren.
Zudem werden die eingerichteten Maßnahmen konkret beschrieben und stellen dar, wie mit einer jeweiligen Maßnahme welche Vergehen eingeschränkt oder sogar ganz verhindert werden sollen.
Ebenfalls geben Richtlinien Auskunft darüber, was Mitarbeiter zu erwarten haben, wenn sie gegen Regelungen von Richtlinien verstoßen.
Alle Richtlinien sind in verständlicher deutscher Sprache gehalten und erschließen sich auch nicht vorgebildeten Anwendern.
Welche Musterrichtlinien bietet Compliance-Check an?
Musterrichtlinien beschreiben die eingerichtete organisatorische Ordnung eines Unternehmens und stellen somit die Grundlagen zur Verhinderung von Organisationsverschulden dar. Compliance Check bietet Musterrichtlinien zu folgenden Themengebieten / Bereichen an:
- Anti-Diskriminierung,
- Anti-Korruption,
- Arbeitnehmerüberlassung,
- Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Außenwirtschaft ( Export / Import),
- Beschwerdemanagement,
- Code of Conduct (Ethik- / Verhaltensanweisungen),
- Compliance-Organisation,
- Datenschutz,
- Einkauf / Verkauf
- Geldwäscheprävention,
- Hinweisgeberschutz,
- Informationssicherheit,
- Kartellrecht,
- Menschenrechte (in der Lieferkette),
- Nachhaltigkeit (in der Lieferkette),
- Reisekosten,
- Umweltschutz.
Leistungen, Services und Preise für eine Musterrichtlinie
Preise für die angebotenen Musterrichtlinien, Services und Serviceumfang der angebotenen Pakete
Basis-Paket: Musterrichtlinie zur eigenen Verwendung
- Musterrichtlinie zur eigenen Verwendung,
- Zugang zum Dokumenten-Management in einem individuellen und geschützten Bereich.
- Bitte fragen Sie uns nach einem Angebot.
Komfort-Paket: Musterrichtlinien mit Servicepauschale
- Musterrichtlinie zur eigenen Verwendung,
- Zugang zum Dokumenten-Management in einem individuellen und geschützten Bereich,
- Anpassung der Musterrichtlinie: Das Unternehmen erhält eine in der Nomenklatur individualisierte Richtlinie (aus MUSTERMANN GMBH wird X AG),
- Überwachung des relevanten Themengebiets auf Änderungen und Updates einschließlich regelmäßiger Benachrichtigung bei Aktualisierungen,
- Persönlicher Ansprechpartner bei Fragen zur Richtlinie.
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