ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma Christian Keller Consulting GmbH

Compliance Check – Eine Dienstleistung der Christian Keller Consulting GmbH
Geschäftsführer: Christian Keller,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 766924,
USt.-Id-Nr.: DE815798953,
Sitz der Gesellschaft: 71397 Leutenbach

1. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Christian Keller Consulting GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinen Vertragspartnern – nachstehend Auftraggeber genannt.
  2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß den spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
  2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
  3. Es steht dem Dienstleister frei auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

  1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Beratungsvertrages durch den Auftraggeber an den Dienstleister zustande.
  2. Der Gegenstand des Vertrages, bzw. der genaue Leistungsumfang ist im Vertrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  2. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen werden.
  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung im Verzug ist (mehr als zwei Wochen) und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

  1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben gemäß den vereinbarten Verträgen.
  2. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
  3. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragsparteien mit der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassungen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  5. Sofern von Seiten des Auftraggebers personelle Unterstützung notwendig ist, hat dieser qualifiziertes Personal bereitzustellen.
  6. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. die Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine entsprechende Überprüfung durch den Auftragnehmer, kann dieser den Aufwand bei vorheriger Ankündigung dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Dienstleistungen werden zu den im individuellen Vertrag aufgeführten Preisen nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
  2. Die gesetzlich geltende Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.
  3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach den Rechnungsdaten eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 4 % p.a.

7. Haftung

  1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für leichte (einfache) Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 25.000 EUR.
  3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle leichter (einfacher) Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunab-hängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. Die beratende Tätigkeit wird im Sinne einer Wissensvermittlung ausgeübt. Die Umsetzung, Anwendung und daraus resultierende Folgen verbleiben beim Auftraggeber. Daher wird eine Haftung diesbezüglich seitens des Dienstleisters ausgeschlossen. Die Beratung/Wissensvermittlung erfolgt nach geltendem Recht und bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  6. Wird vom Dienstleister eine andere als die beratende Tätigkeit ausgeübt – operative Tätigkeit im Sinne einer Dienstleistung für den Auftraggeber –, so verbleiben die daraus erwachsenden Risiken und resultierenden Folgen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten und drohender Sanktionen beim Auftraggeber. Die Beratung/operative Tätigkeit erfolgt nach geltendem Recht und bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  7. Soweit die Haftung gemäß der Absätze 7.3 bis 7.6 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
  8. Die Regelung der Absätze 7.1 und 7.2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus den jeweiligen Verträgen ergeben, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Dienstleisters.