Nachdem Deutschland es versäumt hatte die EU-Whistleblower-Richtlinie bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen, hat die EU Ende Januar 2022 ein förmliches Verletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Dies hatte zur Folge, dass die Bundesregierung im Juli 2022 ein Gesetzesentwurf verabschiedet und im September in den Bundestag eingebracht hat. Der Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz am 16. Dezember 2022 mit Änderungsvorschlägen verabschiedet. Der Bundesrat hingegen hat am 10. Februar 2023 das Gesetz durch eine nicht Zustimmung vorerst gestoppt.

Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde am vergangenen Freitag, den 17.3.2023 bereits Inder ersten Lesung im Bundestag beschlossen. In der jetzigen Fassung bedarf das Gesetz keiner erneuten Zustimmung durch den Bundesrat. Alle zustimmungspflichtige Teile des Gesetzes sollen durch ein Ergänzungsgesetz verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss des Bundestages wird sich am kommenden Montag, den 27. März in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf befassen. Es ist geplant, dass Hinweisgeberschutzgesetz bereits am 30. März 2023 im Bundestag zu verabschieden.

Ganz wichtig an dieser Stelle ist:

  • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern haben keine Verpflichtung zur Einführung einer Hinweisgeber Lösung.
  • Unternehmen mit mehr als 50 und weniger als 249 Mitarbeitern haben eine interne Meldestelle bis zum 17. Dezember 2023 einzurichten. Eine gemeinsame Meldestelle, welche zusammen mit anderen Unternehmen betrieben wird, ist hier bei ausdrücklich zulässig.
  • Alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, hierzu gehören auch Zeitarbeit und Leiharbeitskräfte, haben eine interne Meldestelle binnen drei Monaten nach Verkündung des Gesetzes einzurichten. Dies ist voraussichtlich bis Ende Mai 2023.
  • An alle Unternehmen, die bislang noch keinen Handlungsbedarf darin sahen, eine interne Meldestelle einzurichten, appellieren wir sich mit dem Thema schleunigst auseinanderzusetzen.

Wir von compliance-check.eu haben bereits eine fertige Hinweisgeber Lösung im Angebot, welche den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Zögern Sie bitte nicht und fragen Sie uns nach unserer Hinweisgeberlösung!